Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Geschichte Kunst Kultur, Gabriele Emrich, im Folgenden GKK genannt, und dem Kunden kommt bei vollständiger Zahlung der Teilnahmegebühr zustande. Eine schriftliche Anmeldebestätigung erfolgt in der Regel nicht. Es bleibt GKK unbenommen, dem Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widersprechen.
Vertragspartner von GKK i. S. des § 651a BGB ist der in der Anmeldung aufgeführte Teilnehmer, sofern er im eigenen Namen für Familienangehörige oder Lebensgefährten handelt. Er haftet für deren Vertragsverpflichtungen. Tritt der Anmeldende erkennbar für eine Gruppe auf, so werden auch die Gruppenmitglieder aus dem Vertrag berechtigt und verpflichtet.

2. Leistungsumfang
Er richtet sich nach der ausgewiesenen Programmbeschreibung in Internet und Broschüre.

3. Leistungsänderungen durch GKK
Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur dann zulässig, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistungen beeinträchtigen.

4. Rücktrittsrecht des Kunden
Der Kunde kann vor Exkursionsbeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Jedoch kann GKK bis zum 7. Tag vor Exkursionsbeginn 50 % der Teilnahmegebühr als Stornierungsgebühr erheben, mindestens jedoch 5 EUR, und ab dem 6. Tag vor Exkursionsbeginn 100% der Teilnahmegebühr als Stornierungsgebühr.

5. Exkursionsabbruch
Liegen die Gründe eines Exkursionsabbruches in der Sphäre des Kunden, so ist GKK nicht verpflichtet, bei unerheblichen Leistungen die Erstattung ersparter Aufwendungen bei Leistungsträgern zu erwirken.

6. Kündigung durch GKK
GKK kann den Vertrag jederzeit fristlos kündigen, wenn der Kunde trotz Abmahnung während einer Veranstaltung erheblich stört, sodass eine weitere Teilnahme für den Veranstalter und die Mitteilnehmer nicht weiter zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde sich nicht an ausdrückliche Bekleidungsvorgaben und an Anweisungen, etwa bzgl. seiner Sicherheit, hält. GKK steht in diesen Fällen der vertraglich vereinbarte Preis als Entschädigung weiter zu. § 651 i Abs. 2 S. 2 BGB bleibt unberührt.

7. Mindestteilnehmerzahl - Höchstteilnehmerzahl
Eine Mindestteilnehmerzahl bzw. Höchstteilnehmerzahl wird durch das Programm vorgegeben. GKK kann daher unverzüglich, bis spätestens zwei Tage vorher, die Veranstaltung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl gegen Rückerstattung der Teilnahmegebühr absagen. GKK ist ebenfalls befugt, Anmeldungen aufgrund Erreichens der Höchstteilnehmerzahl nicht mehr entgegenzunehmen.

8. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von GKK wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden, die nicht Körperschäden sind, haftet GKK unter den Voraussetzungen des § 651 h Ziff. 1 und 2 BGB nur bis zur Höhe des dreifachen Exkursionspreises.

9. Ausfall der Exkursion
Bei kurzfristigem krankheitsbedingtem Ausfall der Exkursion steht dem Kunden kein Ersatzanspruch zu. Er kann jedoch die Rückerstattung der Teilnahmegebühr verlangen.

10. Außergewöhnliche Umstände
Wird die Exkursion infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erschwert oder gefährdet, können sowohl GKK als auch der Exkursionsteilnehmer den Vertrag kündigen (§ 651 j BGB). Für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen kann GKK jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen (§651 e BGB).

11. Teilnahmegebühr
Die in der Anmeldung ausgewiesenen Teilnahmefristen sind verbindlich. Nichteinhaltung berechtigen GKK, die Annahme der Anmeldung abzulehnen.

12. Ausschluss und Verjährung
Für die Verjährung gilt § 651 g BGB.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

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